Beiträge des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Krankenversicherung sind Sachlohn!

Das Bundesfinanzministerium hat ganz aktuell mitgeteilt, dass die Beiträge zu einem Vertrag der Betrieblichen Krankenversicherung unter die 44 EUR Sachbezugsgrenze fallen.

Demnach hat das Bundeskabinett beschlossen:
Sachbezüge, die der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, sind bis zu der Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Die Regelung wird von Arbeitgebern zum Beispiel für Zuschüsse zu Krankenzusatzversicherungen für Beschäftigte genutzt. Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Vorteile auch zukünftig nutzen können, bleibt die Regelung bestehen.

Durch diese Klarstellung wird es für Arbeitgeber wieder deutlich interessanter, eine betriebliche Krankenversicherung einzurichten.

Auch der Markt hat sich in den letzten Jahren geändert. Es werden zwischenzeitlich viele neue Produkte und Modelle angeboten.

U.a. bietet ein Versicherer einen Budgettarif an, der den Mitarbeitern die Möglichkeit bietet selber zu entscheiden, welche Leistungen (Brillen, Medikamente, Zahnersatz, Massagen usw.) er in Anspruch nehmen möchte, bzw. abrechnet.

 

Bochum, im September 2019