Was sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?
Ob als privater oder als gewerblicher Bauherr – in dieser Funktion tragen Sie die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Für Schäden, die anderen auf einer Baustelle entstehen können, haften die Bauherren.
Eine private Haftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflicht reicht in diesem Fall nicht aus. Verletzen sich beispielsweise Bauarbeiter, aushelfende Freunde oder auch Menschen, die sich unbefugt Zugang zur Baustelle verschafft haben, haben diese einen Schadensersatzanspruch. Damit der Zeitraum bis zur finalen Bauabnahme abgesichert ist, benötigen Bauherren eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Verantwortung beginnt sogar schon im Moment des Grundstückerwerbs. Auch, wenn sich auf dem noch unbebauten Grundstück jemand verletzt, springt die Bauherrenhaftpflicht ein.
Braucht man nur bei Neubauten eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Tatsächlich empfiehlt es sich, auch für Sanierungen und größeren Umbauten eine Bauherrenhaftpflicht abzuschließen, da auch hier eine Baustellensituation entsteht, die Gefahren birgt. Mindestens sollte jedoch geprüft werden, ob die Maßnahmen im bestehenden Versicherungsschutz gedeckt sind.
Gegen was versichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Drei Bereiche deckt die Bauherrenhaftpflicht ab: Schäden an Personen, Sach- und Vermögensschäden. Gerade, wenn Menschen verunfallen können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Rehakosten, Gehaltsausfälle oder schlimmstenfalls Entschädigung von Hinterbliebenen würden im Schadensfall einen Bauherren, der keine Versicherung hat, massiv finanziell belasten. Da aber auch Sach- und Vermögensschäden nicht unerheblich sein können, sollte die Deckungssumme ein Kriterium bei der Entscheidung für den Versicherungsanbieter sein.
Nicht zu verwechseln ist die Bauherrenhaftpflicht selbstverständlich mit der Bauleistungsversicherung, die früher unter dem Namen Bauversicherung oder Bauwesenversicherung bekannt war. Dazu informieren wir Sie auch gern.