aufs Regelwerk kommt es an
Eine sehr wichtige Versicherung, die jedem zu empfehlen ist. Ohne auf Details bei den verschiedenen Produkten einzugehen, lässt sich vorab sagen: Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt es sehr auf das Bedingungswerk an. Unbedingt sollte darin auf die abstrakte Verweisung verzichtet werden, das bedeutet, dass der Versicherer zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können und dass er Sie nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen darf.
Außerdem ist wichtig, dass der Prognosezeitraum für die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten verkürzt ist. Dadurch ist gewährleistet, dass ein zeitlicher Fortbestand der Berufsunfähigkeit von sechs Monaten eine Leistung des Versicherers auslöst.
Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind umfangreiche Gesundheitsangaben erforderlich. Nachdem der passende oder die passenden Versicherer gefunden wurden, sollten vor einer möglichen Antragsstellung anonyme Risikovoranfragen durchgeführt werden. Dies ist empfehlenswert, da eine Ablehnung oder ein Risikozuschlag, den der Versicherer nach einer Antragsstellung erheben würde, bei zukünftig folgenden Antragsstellungen bei anderen Versicherern angegeben werden müssen. Zudem tragen viele Versicherer derartige Ausschlüsse oder Ablehnungen in eine Wagnisdatei ein, auf die alle Versicherer Zugriff haben. Mit dem Zwischenschritt der Risikovoranfrage erhält der Kunde ein verbindliches Angebot des Versicherers und müsste eine negative Antwort nicht bei anderen Vorhaben angeben.
Mein Angebot an Sie:
Gerne erstelle ich Ihnen Vergleiche für den passenden Versicherer und begleite Sie bei der Durchführung von Risikovoranfragen. Diese Dienstleistung biete ich Ihnen kostenlos an, sofern Sie den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach normalen Tarifen anstreben. Wollen Sie lieber courtagefreie Nettotarife angeboten bekommen, biete ich Ihnen meine Dienstleistung auch auf Honorarbasis an. Diese Entscheidung können Sie nach einem unverbindlichen Erstgespräch in Ruhe treffen.