Wohngebäudeversicherung

Wichtig für alle Eigentümer

Für jeden Eigentümer einer Immobilie, egal ob selbstgenutzt oder vermietet, ist die Wohngebäudeversicherung aus verschiedenen Gründen ein Muss. So ist beispielsweise den in das Immobiliengeschäft involvierten Banken der Nachweis über die Wohngebäudeversicherung sehr wichtig. Aber auch für die Eigentümer selbst ist es sicherlich beruhigend, dass die Investitionen, die beim Immobilienkauf gemacht wurden, abgesichert werden können.

Was ist durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Klassisch gehören die Feuerversicherung, die Absicherung von Leitungswasserschäden sowie die die Absicherung von Sturm- und Hagelschäden zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung.
Da aber auch – und das haben die Wetterereignisse der letzten Jahre sehr deutlich gezeigt – Schäden durch Starkregen und andere Extreme immer häufiger werden, empfehle ich meinen Kunden sehr, stets eine Elementarschadenversicherung mit in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen.

Elementarschaden, Leitungswasser, Sturm und Feuer sollte die Wohngebäudeversicherung beinhalten

Die Feuerversicherung, die grundsätzlich Teil einer Wohngebäudeversicherung ist, hilft dabei, dass auch bei Brand, Blitzschlag, Implosionen und Explosionen niemand auf seinen Schäden sitzenbleiben muss.

Der Teil „Leitungswasser“ der Wohngebäudeversicherung bedeutet, dass sowohl der klassische Rohrbruch als auch die Folgekosten wie beispielsweise Trocknungskosten abgesichert sind. Auch Schäden, die ein ausgelaufenes Wasserbett oder ein kaputtes Aquarium verursachen, sind enthalten. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für Trocknung oder durch das Wasser beschädigte Parkettböden.

Die Sturmversicherung ist ebenfalls immer ein wichtiger Bestandteil der Wohngebäudeversicherung und die Schadenereignisse häufen sich. Wenn Bäume umstürzen und Hausdächer zerdrücken oder wenn das Haus sogar gänzlich unbewohnbar wird, aber auch wenn beispielsweise ein dicker Ast nicht nur die Fensterscheiben zerstört, sondern danach das Parkett beschädigt, greift dieser Teil der Gebäudeversicherung. Weggewehte Dachpfannen und daraufhin nasse Böden hingegen schon.

Als Elementarschäden gelten beispielsweise Erdrutsch, Überschwemmungen und Hochwasser, Erdbeben sowie Lawinen und Schneedruck. Aber auch der häufig gewordene Starkregen, der Rückstauschäden in Kellern und dabei massive Wasserschäden verursacht.

Was haben Flugzeuge mit einer Wohngebäudeversicherung zu tun?

Wussten Sie übrigens schon, dass eine Wohngebäudeversicherung auch Schäden absichert, die durch Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern entstehen? Zugegeben ein recht seltener Schadensfall.
Was interessanterweise besonders bei Neubauten häufiger ein Fall für die Wohngebäudeversicherung ist, das sind Schneedruckschäden, die entstehen, weil sich auf den heutzutage gut isolierten Dächern Schneemassen sammeln, weil sie nicht mehr abschmelzen. Aber auch hier hilft die Wohngebäudeversicherung.

Welche Teile der Immobilie deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Neben dem Gebäude selbst sind auch Nebengebäude und Garagen bei der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Außerdem manche Einbauten wie Einbauschränke, fest verlegte Fußböden, Klima- und Heizungsanlagen, die Sanitärinstallationen und auch die elektrischen Anlagen. Grundsätzlich hängt es immer von der Güte der jeweiligen Police ab, welche Dinge mitversichert sind. So sind beispielsweise Ableitungsrohre, die außerhalb des Gebäudes verlaufen etwas, was in Wohngebäudeversicherungen mancher Anbieter enthalten ist, bei manchen muss man zusätzlich vereinbaren, das dort entstehende Schäden mitversichert sind. Tatsächlich sind diese Rohre bei Frost und Rohrbrüchen häufig von Schadensfällen betroffen.

Inventar ist nicht mitversichert: Möbel und andere bewegliche Dinge lassen sich nicht über die Wohngebäudeversicherung, sondern über eine Hausratversicherung absichern.

Preise und Leistungen unterscheiden sich bei Wohngebäudepolicen deutlich. Häufig lassen sich Zusatzbausteine wählen. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.