Vermögensschadenhaftpflicht

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für viele beratende Berufe sinnvoll und häufig auch eine Pflichtversicherung, die die Kammern für die Zulassung fordern.

Notare, Rechtsanwälte, Wirtschafts- und Steuerprüfer sowie Steuerberater und auch Versicherungsmakler müssen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen, damit sie die Zulassung für ihre Tätigkeit er- bzw. behalten.

Gehört sie nicht zum Pflichtprogramm, sollte man sich trotzdem darüber Gedanken machen, ob man sie nicht doch braucht, da dieser Bereich über die herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt ist. So könnte sie beispielsweise für ein Reisebüro sinnvoll sein, das Geschäftsreisen organisiert und beispielsweise durch eine Fehlplanung einen Vermögensschaden bei seinem Kunden verantworten könnte.

Gerne berate ich Sie, ob für Sie bzw. Ihr Unternehmen eine Vermögensschadenhaftpflicht nötig ist. Auch zu Ihrer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung berate ich Sie gerne.