Insolvenzsicherung betrieblicher Leistungen

Insolvenzsicherung von Wertguthaben

Die Insolvenzsicherung kann sowohl Wertguthaben in Form von Altersteilzeitkonten als auch Lebensarbeitszeitkonten betreffen. Die verbindlichen Rahmenbedingungen hat das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" geschaffen, das landläufig Flexi-II-Gesetz genannt wird.
Gesetzlich ist es so geregelt, dass für Zeit- beziehungsweise Wertguthaben, die der Arbeitnehmer für einen späteren Zeitpunkt ansammelt eine Insolvenzsicherung erfolgen muss.

Warum muss für Wertguthaben eine Insolvenzsicherung erfolgen?

Es gibt viele gute Gründe, Vorkehrungen zur Insolvenzsicherung der Wertguthaben zu treffen. Grundsätzlich ist eine Insolvenzsicherung für alle Firmen Pflicht und der finanzielle Aufwand für die Absicherung von Arbeitszeitkonten ist geringer als häufig vermutet. Werden Zeitkonten über Rentenversicherungen oder andere Anlageformen abgesichert, können die Nebenkosten sogar aus den Erlösen getragen werden.

Insolvenzsicherung rückgestellter Gelder

Rückgestelltes Geld ist bei Insolvenz in Gefahr, kann aber zum Beispiel in Form einer Rentenversicherung gesichert werden. Das Geld des Arbeitnehmers kann in einen Versicherungsvertrag fließen und so geschützt werden. Alternativ möglich sind auch Kautions- oder Bürgschaftsversicherungen: Sie sorgen dafür, dass das Geld im Unternehmen bleiben kann und die Liquidität erhalten wird.

Vertrauen durch Insolvenzsicherung

Da für jedes Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten der Insolvenzsicherung optimal sind, berate ich Sie gern zu diesem Thema und prüfe die individuelle Situation.