Rürup-Rente

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente ist eine steuerlich geförderte Möglichkeit für Einzelunternehmer und Freiberufler, etwas für die Altersvorsorge zu tun.

Mit der Rürup-Rente ist im Jahr 2005 eine Lücke geschlossen worden. Eine steuerliche Entlastung, die Freiberufler und Einzelunternehmer bei der Altersvorsorge unterstützt, gab es zuvor nicht. Namensgeber war der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Er war Professor und Vorsitzender der „Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“ unter der Schröder-Regierung.

Für wen kommt die Rürup-Rente in Frage?

Gedacht ist die Rürup-Rente für den Personenkreis, der nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder in berufsständische Versorgungswerke einzahlt. Die Beiträge werden steuerlich identisch behandelt, das bedeutet, dass die Beiträge zur Rürup-Rente in einem hohen Maße steuerlich begünstigt sind.

Auch wenn für den Unternehmer die Liquidität eine große Rolle spielt, sollte mindestens der gleiche Beitrag für die Altersversorgung gespart werden, der ansonsten in die gesetzliche Rentenversicherung eingebracht würde.

Die Rürup-Rente kann so flexibel eingerichtet werden, dass die unternehmerischen Interessen berücksichtigt werden und gleichzeitig eine ausreichende Altersversorgung aufgebaut wird.