Ist betriebliche Altersvorsorge ein Gewinn für alle?
Spricht man über betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, denkt man zuerst an die Vorteile, die sich den Arbeitnehmern bieten. Interessant ist aber, dass es sich auch für den Arbeitgeber lohnt, sich über den gesamten Bereich der betrieblichen Altersversorgung Gedanken zu machen. Denn besonders langfristig betrachtet, stellt betriebliche Altersvorsorge in vielen Fällen eine Win-Win-situation für alle dar, es lohnt sich aber vor dem Abschluss genau hinzusehen, weil es von verschiedenen Faktoren abhängt, ob das entsprechende Vorsorgemodell vorteilhaft ist.
Betriebliche Altersvorsorge – Vorteile für Unternehmen
Bietet ein Unternehmen betriebliche Altersvorsorge an, bringt ihm das viele Vorteile: Gut qualifizierte Mitarbeiter binden sich langfristig, das Image verbessert sich und konkret lassen sich durch Entgeltumwandlung auch Lohnnebenkosten einsparen. Die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge muss gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2019 weitergegeben werden, viele Arbeitgeber haben dies schon immer gemacht. Nebenbei bemerkt erfüllt der Arbeitgeber durch das Angebot von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich auch den gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung.
Und was bedeutet betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer?
Schon früher ermöglichten manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern etwas, was schlicht als Betriebsrente bekannt war – damals noch als freiwillige Leistung. Heute ist das Schlagwort betriebliche Altersvorsorge oder – so steht es im Gesetz – betriebliche Altersversorgung und umfasst mehr als nur die klassische Betriebsrente.
Betriebliche Altersvorsorge – wirklich steuerfrei?
Kurz gesagt: Das Recht auf Entgeltumwandlung bedeutet, dass es Mitarbeitern möglich ist, einen Teil ihres unversteuerten Bruttogehaltes direkt in die Altersvorsorge zu verschieben, bevor der Fiskus die Hand aufhält. Einkommensteuer und Sozialabgaben müssen auf diesen Teil des Bruttos also nicht gezahlt werden. Erst einmal also – ein Betrag, der steuerfrei bleibt.
Auch der Anteil sinkt, der in die gesetzliche Rentenversicherung oder in berufsständische Zusatzversorgungen (zum Beispiel der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder etc.) fließt, sodass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesen Bereichen geringere Versorgungen zu erwarten haben. Allerdings wiegt die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung dies zumeist mehrfach auf.
Die spätere Auszahlung ist steuerpflichtig und beitragspflichtig zur Krankenversicherung der Rentner. Die zu erwartenden Abgaben müssen einkalkuliert werden.
In den meisten Fällen ist die betriebliche Altersversorgung eine sehr gute Möglichkeit, um zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Um die Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge optimal zu nutzen, sollte die Beratung individuell erfolgen.
Wie realisieren die Unternehmen betriebliche Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer den Beitrag nicht – wie bei der privaten Rentenvorsorge – selbst ein. Dies erledigt der Arbeitgeber. Der zahlt die Beiträge in einen Vorsorgevertrag, den er beispielsweise mit einer Versicherungsgesellschaft abschließt. In der Regel erfolgt dies in Form einer betrieblichen Direktversicherung oder Pensionskasse. Es gibt tarifvertragliche Modelle wie in der chemischen Industrie, bei denen auf einen Pensionsfonds zurückgegriffen wird. Auch Unterstützungskassenversorgungen oder Direktversorgungen sind Formen der betrieblichen Altersversorgung.
Immer gilt, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers voll umfänglich als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten.
Gerne berate ich Unternehmen, wie sie die betriebliche Altersversorgung umsetzen können, aber auch Arbeitnehmer, die nicht wissen, ob sich für sie eine entsprechende Vorsorge lohnt, oder ob andere Arten der Rentenvorsorge sinnvoller sind.