Die Zahnzusatzversicherung ist eine der privaten Krankenversicherungen, die sich auch dann abschließen lassen, wenn man ansonsten gesetzlich krankenversichert ist. Und sie ist eine sehr sinnvolle Zusatzversicherung, da Zahnersatz für gesetzlich Krankenversicherte sehr teuer ist.
Was die Leistungen der Zahnzusatzversicherung angeht, muss man verschiedene Bereiche betrachten, wenn man die Angebote der Versicherer vergleicht: Meist denkt man zuerst an den Bereich Zahnersatz, wenn man vorhat, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Die Leistungen der Versicherer gehen aber darüber hinaus.
Zahnzusatzversicherung hilft bei Zahnersatzkosten
Egal, ob Inlays, Teilkronen, Brücken oder das gesamte Spektrum der Zahnprothesen (Implantate), das ist der Bereich, der tatsächlich meist auch am teuersten wird. Und auch Implantate gehören inzwischen fest in den Leistungskatalog der Versicherer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur anteilige Kosten oder eine besonders günstige Variante einer Behandlungsmöglichkeit. An dieser Stelle springt die Zahnzusatzversicherung ein und übernimmt – je nach Police – unterschiedlich hohe Anteile an den Zusatzkosten.
Aber auch für Reparaturen an Zahnersatz gibt es Zuschussmöglichkeiten, wenn man eine entsprechende Zahnzusatzversicherung hat.
Zahnzusatzversicherung & Prophylaxekosten
Weniger bekannt ist, dass auch Prophylaxekosten für die professionelle Zahnreinigung von vielen Anbietern der Zahnzusatzversicherung übernommen werden, sodass schon im Vorfeld alles getan werden kann, damit die Zähne gut erhalten bleiben.
Kieferorthopädie & Zahnzusatzversicherung
Ob und inwiefern die Zahnzusatzversicherung die Kosten für kieferorthopädische Behandlung übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Interessant ist auch, wann überhaupt die gesetzliche Kasse zahlt: Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Kasse die Behandlung nur ab dem Schweregrad 3. Weniger schwerwiegende Zahnfehlstellungen müssen privat gezahlt werden. Solche Kosten kann eine Zahnzusatzversicherung abdecken. Die Zahnzusatzversicherung sollte zu einem Zeitpunkt abgeschlossen sein, zu dem bei dem Kind noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wurde.
Und selbst für die Kosten, die bei der Behandlung von Erwachsenen entstehen, können Zahnzusatzversicherung 55-90 Prozent übernehmen. Denn bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Kasse in den wenigsten Fällen die kieferorthopädische Behandlung.