Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge und löst zum 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab. Wie bisher gibt es eine Zulagenförderung und eine Förderung über die Einkommensteuer. Neu ist, dass die Beiträge ohne verpflichtende Beitragsgarantie in Fonds und ETFs angelegt werden können, was langfristig höhere Renditechancen eröffnet. Wer Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin Produkte mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent wählen.
Höhere Zulagen und Bestandsschutz für Riester-Verträge
Die Grundzulage richtet sich künftig nach dem eigenen Beitrag und beträgt bis zu 540 Euro im Jahr. Für Familien bleibt die Förderung besonders attraktiv, weil pro Kind bis zu 300 Euro Zulage hinzukommen. Eigenbeiträge bis 6.840 Euro jährlich können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Auf Wunsch ist ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot möglich. Ob sich das lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden.


