Bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung sind von Arbeitgeberseite viele arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Auch das Recht eines Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung sowie bindende Regelungen in Tarifverträgen müssen sorgfältig berücksichtigt werden. Nach der Einrichtung ist die Information und Dokumentation der Belegschaft ein andauernder Prozess, bei dem ein Unternehmen eine professionelle Begleitung benötigt.
Gerne bin ich Ihnen hier behilflich.
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