Es gibt viele Gründe bestehende Versorgungsverpflichtung auszulagern und die Bilanz von Pensionsrückstellungen zu befreien. Durch die Neuregelungen der betrieblichen Altersversorgung bieten sich hier interessante Möglichkeiten.
Das gilt ebenso für geplante Unternehmensliquidationen. Eine Löschung aus dem Handelsregister kann nicht erfolgen solange Forderungen gegen das Unternehmen bestehen.
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